Die Gastronomie zählt zu den am stärksten geprüften Branchen im Steuerrecht: Kassennachschauen nach § 146b AO sind jederzeit möglich. Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur vor Beginn eines Ermittlungsverfahrens möglich.Read More
Neueste Kommentare